Nebenberuflich als Virtueller Assistent starten II: Die ersten Schritte in die nebenberufliche Selbstständigkeit

Im ersten Teil der Artikelserie „Nebenberuflich als Virtueller Assistent starten„,  haben wir erklärt, was nebenberufliche Selbstständigkeit überhaupt bedeutet. In diesem Teil geht es nun darum, wie du dich genau selbstständig machst. Auch (oder gerade) wenn Du nebenberuflich startest, gibt es einiges organisatorische zu erledigen, bevor du mit der Arbeit als VA loslegen kannst.

Die ersten Schritte in die nebenberufliche Selbstständigkeit

Viele angehende Gründer haben Angst vor den bürokratischen Hürden, die mit einer Selbstständigkeit verbunden sind. Dabei sind die meisten Dinge schnell erledigt.

Anmeldung der Selbstständigkeit

Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit muss beim Gewerbeamt, beziehungsweise der zuständigen Behörde, angemeldet werden (die für dich zuständige Behörde richtet sich nach deinem Wohnort). Das dauert meistens nur wenige Minuten und ist in vielen Fällen auch schon online möglich.

Am besten informierst du dich auf der Webseite deiner Stadt oder Gemeinde, wie eine Gewerbeanmeldung bei dir abläuft.

Im Anmeldeformular musst du angeben, welche Tätigkeiten du ausführen willst. Für manche Tätigkeiten benötigst du eine behördliche Genehmigung, die normalen Aufgaben eines Virtuellen Assistenten gehören aber nicht dazu.

Für die Anmeldung wird eine Gebühr fällig, die meistens zwischen 20 und 60 Euro liegt. Deine Anmeldung wird unter anderem an das Finanzamt weitergeleitet.

Bevor du dein Gewerbe anmeldest, solltest du dich unbedingt mit den verschiedenen Rechtsformen und der Kleinunternehmerregelung vertraut gemacht haben.

Rechtsform Einzelunternehmer und Kleinunternehmerregelung

Im deutschen Steuerrecht findet sich der Begriff Einzelunternehmer, welcher eine mögliche Rechtsform für deine Selbstständigkeit ist. Viele Freelancer wählen den Status als Einzelunternehmer, um in ihre Selbstständigkeit zu starten. Ein Vorteil dieser Rechtsform ist der geringere bürokratische Aufwand. Ein Nachteil ist, dass du bei deiner Geschäftstätigkeit auch mit deinem Privatvermögen haftest. Das lässt sich möglicherweise über eine passende Versicherung regeln.

Wenn du die Rechtsform als Einzelunternehmer wählst, stellt sich als nächstes die Frage, ob du Kleinunternehmer sein willst. Als Kleinunternehmer darf dein Umsatz gerechnet auf ein Kalenderjahr höchstens 17.500 Euro betragen. Wenn du bei der Planung deiner Selbstständigkeit feststellst, dass dein Umsatz wahrscheinlich unterhalb dieser Grenze liegen wird, dann kannst du dich für oder gegen den Status als Kleinunternehmer entscheiden.

Als Kleinunternehmer weist du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, und musst daher auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Gleichzeitig musst du bei Rechnungen, die du selbst als Selbstständiger begleichst, auch die Umsatzsteuer bezahlen (als Unternehmer würdest du diese normalerweise verrechnen können).

Kurz gesagt, spart dir die Kleinunternehmerregelung bürokratischen Aufwand und kann dir den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern. Ob sie für dich persönlich sinnvoll ist, solltest du aber genauer recherchieren.

Andere Rechtsformen als nebenberuflich Selbständiger

Viele Freelancer wählen als Rechtsform für ihre Selbstständigkeit die Einzelunternehmung. Du hast aber auch die Auswahl aus verschiedenen anderen Rechtsformen, zum Beispiel kannst du eine UG (Unternehmergesellschaft) gründen. Allerdings ist eine UG mit einem gewissen bürokratischen Aufwand und auch mit Kosten verbunden.

Informiere deinen Arbeitgeber

In den allermeisten Fällen kann dir dein Arbeitgeber keine Nebentätigkeit verbieten, es kann aber natürlich sinnvoll sein, ihn darüber zu informieren.

Bist du nebenberuflich selbstständig musst du eine Reihe von Dingen beachten, die aber im Grunde selbstverständlich sind. So darfst du beispielsweise mit deiner Selbstständigkeit deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen.

Prüfe hier auf jeden Fall deinen Arbeitsvertrag und suche das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Möglicherweise willst Du auch deine Stundenanzahl verringern, um so mehr Kapazitäten für deine Selbstständigkeit zu haben.

Steuern in der nebenberuflichen Selbstständigkeit

In der Selbstständigkeit können verschiedene Steuerarten auf dich zukommen:

  •     Einkommenssteuer
  •     Gewerbesteuer
  •     Vor- und Umsatzsteuer 

Für die Berechnung deiner Steuern als Selbstständiger ist es egal, ob du nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig bist. Die zu zahlenden Steuern richten sich vielmehr nach deinem Einkommen und der Rechtsform deiner Selbstständigkeit.

Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit wird zur Berechnung deiner Einkommenssteuer herangezogen, die du ja auch als Arbeitnehmer bezahlen musst.

Die Gewerbesteuer ist zu Beginn deiner Tätigkeit als Freelancer wahrscheinlich noch nicht relevant, da sie erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro fällig wird.

Wenn du kein Kleinunternehmer bist, dann musst du Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen als Selbstständiger ausweisen und an das Finanzamt abführen. Davon abziehen kannst du die Vorsteuer, die du selbst für Waren oder Dienstleistungen in deiner Selbstständigkeit gezahlt hast (Vor- und Umsatzsteuer werden umgangssprachlich häufig auch als Mehrwertsteuer bezeichnet).

Auch wenn das Thema Steuern als Selbstständiger in Deutschland nicht das einfachste ist: Lass dich nicht davon abhalten, dich selbstständig zu machen! Wichtig ist, dass du dich umfassend informierst.

Sozialversicherungen in der nebenberuflichen Selbstständigkeit

Du musst deine Krankenversicherung unbedingt über deine neue Selbstständigkeit informieren. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist in den allermeisten Fällen nicht notwendig, wenn du nebenberuflich als Freelancer arbeitest.

Informiere dich beim Start deiner Selbstständigkeit auch über deine Renten- und Unfallversicherung.

AGB und Verträge

Gedanken solltest Du dir vorab auch schon über deine AGB und Verträge für deine eigenen Kunden machen. Besonders wenn du nebenberuflich startest, ist es wichtig deine Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen mit deinen Kunden klar zu definieren. In diesem Artikel sind wir bereits auf Möglichkeiten zur Absicherung eingegangen. Die AGB und Verträge extra für Virtuelle Assistenten von easy Rechtssicher können wir Dir auch bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit ans Herz legen.

Je organisierter und geplanter Du deine Selbstständigkeit angehst desto weniger Stress wirst du haben. Und organisieren und planen sollte dir als VA ja liegen 😉 Mehr zu dem Thema folgt in Kürze im dritten Teil unserer Artikelserie

 

Geschäftskonto

Direkt zu Beginn deiner Selbstständigkeit solltest auch darauf achten ein eigenes Konto für deine gewerbliche Tätigkeit zu haben. Dies macht es einfacher einen Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben zu haben. Auf deinen Rechnungen gibst du die Bankverbindung deines Geschäftskontos an und auch wenn du Ausgaben für dein Business tätigst lasse diese am besten über dieses Konto laufen. So kommst du nicht durcheinander mit privaten und geschäftlichen Ausgaben behältst den Überblick und auch dein Steuerberater wird es dir danken.

Ein Geschäftskonto kannst du bei nahezu jeder Bank eröffnen, zu unterschiedlichen Konditionen. Achte darauf, dass es deine Kriterien erfüllt wie beispielsweise kostenlose Überweisungen. Besonders empfehlen können wir das Konto von Kontist welches speziell für Selbstständige und Freelancer entwickelt wurde. In der Basisversion ist es kostenfrei. In der Premiumversion legt das Konto sogar direkt das Geld zurück, welches du für die Steuer brauchst. So gibt es keine bösen Überraschungen-

Aber egal welchen Anbieter du wählst. Ein Geschäftskonto sollte von Anfang an zu deiner „Grundausstattung“ gehören.

Hier geht es weiter im dritten Teil , in dem du hilfreiche Hinweise erhältst, wie du dich am besten organisiert, damit du deinen festen Job und deine Nebentätigkeit als VA problemlos unter einen Hut bekommest.